JUL
2007
Ich versteh's mal wieder nicht.
Im Moment wird ja gerne die Überwachung von Bürgern Kriminellen diskutiert. Wie das Bundesverfassungsgericht befand, muß beim der heimlichen Lauschen sichergestellt werden, daß ein Kernbereich der privaten Lebensführung unangetastet bleibt. Das ist den Überwachern gar nicht so recht, denn dann dürfen sie ja doch nicht mehr alles belauschen.
Also haben sie etwas neues erfunden: das Richterband. Das ist ein Tonband (oder vielleicht auch eine Datei auf der Festplatte, wer weiß das schon), auf dem erstmal alles aufgezeichnet wird — eben auch das höchst Private. Der Lauscher an der Wand darf sich das aber nicht anhören, sondern muß es zunächst einem Richter vorlegen. Der wiederum hört das Band ab, löscht alles, was er für zu privat hält, und gibt das Band dann an den Ermittler zurück.
Die Sache hat natürlich viele technische Haken, aber ich verstehe etwas anderes nicht: warum ist es denn besser, wenn meine Privatgespräche von einem Richter abgehört werden, als wenn ein Polizist das tut? Richter sind genauso Menschen wie Polizisten, und meine Privatsphäre geht andere Menschen nichts an — ganz unabhängig von ihrem Beruf.
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