Kategorie ‘Demokratie’

Mockingbird stimmt schon mal ein Requiem an, Anke Gröner ist zum ersten Mal fassungslos: der Bundestag hat heute unter dem Deckmäntelchen des Schutzes vor Kinderpornografie die Einführung einer flächendeckenden Zensur-Infrastruktur beschlossen.

Wie Telepolis sehr treffend feststellt, wirkt die Argumentation der Befürworter etwas hilflos, so daß man sich fragen muß, warum die Koalition es mit der Verabschiedung des Gesetzes so eilig hat. Die Verhandlung der von über 130.000 Bürgern unterzeichnete Petition gegen den Gesetzentwurf durch den Petitionsausschuß des Bundestages hat man -- natürlich -- auch nicht abwarten wollen.

Ich persönlich muß sagen, daß ich schon bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung so fassungslos war, daß ich zum ersten Mal seit Jahren wieder auf die Straße gegangen bin -- und zum ersten Mal überhaupt den Gang nach Karlsruhe angetreten habe. Deshalb finde ich das neue Gesetz nicht weniger schlimm, aber es gibt schon eine gewisse Abstumpfung: etwa so, als ließe man sich unter Lokalanästhesie verprügeln; man weiß, daß gerade eine Menge kaputtgeht, und daß es nachher ziemlich wehtun wird, aber im Moment ist da mehr stummes Entsetzen als echte Schmerzen.

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Heute ist Wahltag.

Aus irgendeinem Grunde lag bisher die Wahlbeteiligung bei Europawahlen deutlich unter der von Bundestagswahlen. Möglicherweise ist einer breiten Bevölkerungsschicht nicht klar was die da in Brüssel machen, und wo die Relevanz der Europapolitik für unser tägliches Leben liegt. In Wirklichkeit ist ein Großteil der deutschen Gesetze bereits heute durch europäische Vorgaben bestimmt.

Dann gibt es natürlich noch die überzeugten Nichtwähler -- politisch durchaus informiert, sind sie der Meinung, nichts ändern zu können, da keine Partei ihre Wünsche vertrete. Mir fällt es allerdings schwer, das zu glauben -- unter 31 Parteien sollte sich doch wenigstens eine finden, die halbwegs genehm ist. Im übrigen ist die Annahme, durch Nichtwählen oder Abgabe eines leeren Stimmzettels[1] ein Zeichen setzen zu können, irrig. Das einzige Zeichen, das man so setzt, ist das der Politikverdrossenheit und des Desinteresses.

Aber wenn man sich diese Liste ansieht, scheint Interesse in höchstem Maße geboten zu sein.

Also: Hingehen! Aber husch, husch!

[1]Einen leeren Stimmzettel abzugeben, bedeutet übrigens keine besondere Stimmenthaltung, sondern nur eine ungültige Stimme. Im Grunde ist das Ergebnis dasselbe wie bei der Nichtwahl, nur daß man dazu ins Wahllokal gehen muß.

[via Finja]

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Daß viele Sicherheitsbehörden in letzter Zeit ein wenig, sagen wir, über die Stränge schlagen, ist nichts Neues. Ganz vorne mit dabei ist das Ende 2002 gegründete Department of Homeland Security. Die Washington Times hat im Sommer über eine weitere lustige Idee berichtet: auf Flügen könnte man doch die Bordkarte durch ein Armband ersetzen, das die Ortung eines jeden Passagiers während des Flugs ermöglicht; und bei der Gelegenheit wäre es doch nett, aufmüpfige Individuen Terroristen mittels einer Art vorinstallierten Tasers außer Gefecht setzen zu können.
Man kommt sich wirklich vor wie im Film -- vielleicht gibt's als nächstes ja ein paar nette Halsbänder?

[via Slashdot]

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Tja, da hat ein kleines Häufchen Unentwegter also eine Stunde in der Kälte gestanden und gesagt mit uns nicht. Zweihundertfünfzig sollen wir gewesen sein, und die Veranstalter waren froh. Es ist sicher schon zehn Jahre her, daß ich das letzte Mal auf eine Demonstration war, und deshalb weiß ich nicht, ob das Zweckoptimismus war, oder ob 250 tatsächlich eine gute Zahl ist. Ein bißchen enttäuscht bin ich trotzdem — die große Mehrheit interessiert sich entweder nicht, oder sie ist gar nicht informiert.

Mal sehen, was die Zukunft bringt.

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Am kommenden Freitag wird der Bundestag vermutlich über die Vorratsdatenspeicherung abstimmen. Durch den neuen Paragraphen 113a des Telekommunikationsgesetzes sollen Internet- und Telefonanbieter verpflichtet werden, ein halbes Jahr lang zu speichern:

  1. Wer wann mit wem telefoniert hat;
  2. wer wann wem eine EMail geschickt hat;
  3. wer wann seine Mail abgerufen hat;
  4. wer sich wann mit welcher IP ins Internet eingewählt hat;
  5. falls ein Mobiltelefon benutzt wurde, von wo aus das geschehen ist.

In meinen Augen ist das ein klarer Verfassungsbruch, und außerdem nicht nur ein deutlicher Schritt in Richtung eines Überwachungsstaats, sondern schon in den Überwachungsstaat hinein. Deswegen finden heute (Dienstag) bundesweit Demonstrationen gegen das geplante Gesetz statt.

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Seit einem Monat liegt diese Meldung jetzt schon bei mir herum. Eigentlich wollte ich dazu etwas bloggen, aber ich weiß nicht so recht, was ich noch dazu sagen soll.
Was bitte soll man sagen, wenn sich Staatsanwaltschaften über die Belastung durch Benachrichtigungspflichten nach Abhörmaßnahmen beklagen? Wenn sie Angst vor querulatorischen Klagen der Abgehörten haben? Wenn der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Kernbereichsschutz als grundsätzlich verfehlt [pdf] bezeichnet wird?
Ich weiß es nicht.
Einen Link habe ich jedenfalls noch, und zwar die offizielle Seite des Bundestages zu der Sitzung, auf die sich der Heise-Artikel bezieht.

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Kürzlich habe ich ein neues Wort kennengelernt: Feindstrafrecht. Das hört sich fies an, ist aber noch viel schlimmer.

Der Grundgedanke ist schnell erläutert: Wer sich im großen und ganzen an die Gesetze hält, dem wird zugestanden eine Person zu sein. Verstößt eine solche Person gegen ein Gesetz, so wird dies durch ein Gerichtsverfahren aufgeklärt und anschließend durch eine Strafe geahndet. Sowohl Verfahren als auch Strafe folgen dem Bürgerstrafrecht.
Im Gegensatz dazu ist derjenige, der die Rechtsordnung bereits im Prinzip ablehnt, ein Feind — eine Unperson eben, für die die üblichen Bürgerrechte nicht gelten. Auf ihn soll das Feindstrafrecht angewandt werden, das prinzipiell keine Schranken mehr kennt und der Gesellschaft alles erlaubt, um gegen den Feind vorzugehen.

In einem drei Jahre alten Aufsatz von Günther Jakobs wird das ganze aus rechtsphilosophischer Sicht beschrieben. Der Text ist leider etwas sperrig zu lesen, aber ganz aufschlußreich. Unter anderem erfährt man auch, daß es im deutschen Strafrecht bereits eine ganze Menge Teile gibt, die eher zum Feind- als zum Bürgerstrafrecht gehören.

Was ist im Feindstrafrecht nun anders als im Bürgerstrafrecht? Grundsätzlich geht es darum, daß dem Staat bei der Verfolgung von Straftätern keine Schranken mehr auferlegt werden: es gibt zum Beispiel kein Recht auf einen Anwalt, nichtmal ein Recht auf einen Prozeß. Jakobs betont, daß das Feindstrafrecht nur für die Gesellschaft, nicht aber für den Feind ein Recht sei.

Wo ist jetzt das Problem? Ich sehe da gleich zwei. Das eine ist eher praktischer Natur, das andere eher grundsätzlich.
Zum ersten übersieht Jakobs in seinem Aufsatz fast völlig, daß die Schuld eines Verdächtigen ja erst im Prozeß überhaupt festgestellt wird — und selbst dann kann es noch Irrtümer geben. Wenn ich also bereits im oder vor dem Prozeß Feindstrafrecht anwenden will, dann muß ich in Kauf nehmen, das nicht nur gegenüber Feinden, sondern auch gegenüber Personen zu tun — eventuell sogar gegenüber vollständig unschuldigen. Dabei verletze ich natürlich deren Rechte, die aus dem Bürgerstrafrecht erwachsen. Das führt zu einem Dilemma: Wer ein besonderes Strafrecht fordert, um Feinde der Gesellschaft wirksamer bekämpfen zu können, darf dieses nach eigener Logik zumindest bis zum Abschluß des Gerichtsverfahrens nicht anwenden, weil er nicht ausschließen kann, statt eines Feindes einen Bürger zu treffen.

Außerdem dienen viele der Bürgerrechte dazu, einen fairen Prozeß zu ermöglichen und Fehler zu vermeiden. Wenn ich einem Verdächtigen also Bürgerrechte verwehre, dann steigt auch das Risiko, einen Fehler zu machen und vielleicht sogar einen Unschuldigen zu verurteilen.

Viel wichtiger ist jedoch das zweite, grundsätzliche Problem:
Auch Verbrecher sind Menschen; selbst solche, die sehr schlimme Verbrechen begehen — Terroristen fallen einem da heutzutage sofort ein. Und Menschen haben ein Anrecht auf gewisse unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte, wie Artikel 1 des Grundgesetzes formuliert.
Das infrage zu stellen, wäre ein Rückfall in die Barbarei.

Roland Hefendehl, Strafrechtler in Freiburg, formuliert es so:

Ein spezielles Straf- oder Eingriffsrecht für bestimmte (...) Personengruppen, bei dem die rechtsstaatlichen Grundsätze nicht mehr oder nur noch in verkürzter Form gelten, würde den gesamten Rechtsstaat erschüttern.

Wer versucht, die Errungenschaften des modernen Rechtsstaats durch die Hintertür abzuschaffen, der spielt mit dem Feuer. Leider scheint das einigen Politikern und auch vielen Normalbürgern nicht bewußt zu sein.

[via Telepolis]

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Wenn Peer Steinbrück — damals noch Ministerpräsident in Nordrhein-Westfalen — einen ansonsten recht moderaten Beitrag für die Zeit mit den Worten schließt:

Soziale Gerechtigkeit muss künftig heißen, eine Politik für jene zu machen, die etwas für die Zukunft unseres Landes tun: die lernen und sich qualifizieren, die arbeiten, die Kinder bekommen und erziehen, die etwas unternehmen und Arbeitsplätze schaffen, kurzum, die Leistung für sich und unsere Gesellschaft erbringen. Um die – und nur um sie – muss sich Politik kümmern,

dann wird mir ganz anders. Wie bitteschön soll soziale Gerechtigkeit funktionieren, die nicht für alle da ist? Das erinnert mich an das alte Lied von Georg Danzer, in dem die Freiheit in dem Moment verschwindet, in dem man sie einsperrt.

Die neoliberale Hegemonie [...] ist deshalb eine Gefahr für die Demokratie, weil Politik durch ökonomische Mechanismen ersetzt wird,

sagt der Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge in einem Interview mit Telepolis. Er stellt darin fest, daß sich Politik und Gesellschaft in Deutschland verändern, daß immer mehr für Leistungsträger getan wird und weniger für die Schwachen. Das so eingesparte Geld werde dann für den Sicherheitsapparat ausgegeben.

In der Tat leben wir in einer Zeit, in der das Bedürfnis des Staates nach immer neuen Überwachungsmöglichkeiten keine Grenzen mehr kennt. Auch über neue Repressionsmöglichkeiten wird laut nachgedacht, und das durchaus in der Mitte der Parteienlandschaft: Einsatz der Bundeswehr im Innern, der Abschuß von Verkehrsflugzeugen oder auch die menschenrechtswidrige vorsätzliche Tötung Verdächtiger sind keine Tabuthemen mehr.

Ich weiß nicht, ob diese beiden Tendenzen — der Umbau des Rechts- in einen Überwachungsstaat und der der sozialen in eine "nackte" Marktwirtschaft — wirklich so viel miteinander zu tun haben, wie ich es aus dem Interview herauslese. Klar ist aber, daß beide Entwicklungen sehr ungut sind, und daß wir ihnen entgegensetzen müssen, was wir können.

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Ich versteh's mal wieder nicht.
Im Moment wird ja gerne die Überwachung von Bürgern Kriminellen diskutiert. Wie das Bundesverfassungsgericht befand, muß beim der heimlichen Lauschen sichergestellt werden, daß ein Kernbereich der privaten Lebensführung unangetastet bleibt. Das ist den Überwachern gar nicht so recht, denn dann dürfen sie ja doch nicht mehr alles belauschen.

Also haben sie etwas neues erfunden: das Richterband. Das ist ein Tonband (oder vielleicht auch eine Datei auf der Festplatte, wer weiß das schon), auf dem erstmal alles aufgezeichnet wird — eben auch das höchst Private. Der Lauscher an der Wand darf sich das aber nicht anhören, sondern muß es zunächst einem Richter vorlegen. Der wiederum hört das Band ab, löscht alles, was er für zu privat hält, und gibt das Band dann an den Ermittler zurück.

Die Sache hat natürlich viele technische Haken, aber ich verstehe etwas anderes nicht: warum ist es denn besser, wenn meine Privatgespräche von einem Richter abgehört werden, als wenn ein Polizist das tut? Richter sind genauso Menschen wie Polizisten, und meine Privatsphäre geht andere Menschen nichts an — ganz unabhängig von ihrem Beruf.

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Bin ich eigentlich unnormal, wenn ich nichttödliche Waffen für eine ziemlich widerliche Erfindung halte?

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