Archive vom Februar, 2007

Muß halt manchmal sein.

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Bei einem Quilt werden mehrere Stücke Stoff aneinandergenäht. Bei einem Zoomquilt wird sozusagen ineinandergezeichnet. Wenn die Zeichner dann so viel können wie Beetlebum, dann ist das Resultat echt beeindruckend.

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Morast fühlt sich gerade oszillatorisch beleidigt.
Unter Programmierern (besonders denen aus der C- und Unix-Ecke) ist der Laut fu in einer anderen Schreibweise und Bedeutung bekannt: wenn man einen Platzhalter für einen Namen braucht, nimmt man gerne foo; wird ein zweiter gebraucht, muß bar herhalten.
Warum eigentlich? Die ursprüngliche Schreibweise, so das ehrwürdige Oxford English Dictionary, ist fubar; der Ausdruck kommt aus dem US-Militärslang und steht für fouled up beyond all recognition. Oder fucked up.

Und wenn ich schonmal Morast zitiere, muß ich gleich noch ein bißchen Werbung für Fledermaus Fürst Frederick fon Flatter machen.

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Bei uns im Büro liegen Teeküche und Kopierraum direkt nebeneinander. Ich glaube aber, das ist nicht der einzige Grund dafür, daß ich mich grundsätzlich in der Küche wiederfinde, wenn ich zum Kopierer muß.

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Ausreisser

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Was ist eigentlich ein Pöt? Bevor ich dann auf die Erklärung gekommen bin, hatte ich schon eine eigene Vorstellung von der Wortbedeutung.
Eigentlich seltsam — ein Wort ist noch nur ein Etikett, es steht für einen Gegenstand oder eine abstrakte Bedeutung, hat aber an sich — außer bei lautmalenden Wörtern — nichts mit diesem zu tun.
Richtig unheimlich wird es aber, wenn sich viele Menschen einig sind über die Bedeutung eines Wortes, das sie noch nie gehört haben.

Von Carl Frederick stammt folgendes Beispiel: in einer Sprache gibt es die Wörter Skiekit und Wugel. Eines davon bedeutet hartgekochtes Ei, das andere Glasscherbe. Die Frage lautet, welches Wort welche Bedeutung hat.

Ich finde das schon ein bißchen unheimlich.

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Ich brauche meinen Wecker nicht zu verstecken. Und dumm, dick und krank bin ich hoffentlich auch nicht. Ein bißchen mehr Schlaf wäre aber trotzdem nicht schlecht.

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Dragon

Der Winter weiß im Moment wohl nicht so recht, ob er noch bleiben soll.

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Während die Vorratsdatenspeicherung langsam am Horizont auftaucht, ist das Thema Online-Durchsuchung in aller Munde. Im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Hausdurchsuchung soll die heimlich stattfinden, indem dem verdächtigen Rechner ein Trojaner untergeschoben wird; der soll dann allerlei interessante Daten an die Polizei oder den Verfassungsschutz senden.

Das ist zunächst eine genauso unangenehme Vorstellung wie die, daß ein paar Kripobeamte meinen Kleiderschrank durchwühlen könnten. Aber es gibt da einen wichtigen Unterschied: wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl an der Tür erscheint, kann ich sie zwar schlecht mit dem Spruch wir kaufen nichts draußen stehenlassen; ich kann mich aber hinterher juristisch dagegen wehren. Wenn mein Rechner ausspioniert wird, kann ich das nicht, weil das heimlich passiert. Und genau deswegen gibt es da ein paar moralische und rechtliche Probleme.

Herr Schäuble, der Bundesinnenminister, hat der taz gesagt:

Ich kenne und respektiere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Privatsphäre. Aber wir müssen auch sehen, dass dieser Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleibt. Verbrecher und Terroristen sind klug genug, so etwas auszunutzen. Die tarnen ihre Informationen dann zum Beispiel als Tagebucheintrag. So leicht dürfen wir es denen nicht machen.

Wie darf ich das denn verstehen? Tagebücher von (mutmaßlichen) Verbrechern und Terroristen dürfen durchsucht werden? Wenn der Innenminister dann behauptet, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts respektieren zu wollen, muß ich dann annehmen, daß die Tagebücher von unbescholtenen Bürgern sicher sind, deren andere Dateien aber schon durchsucht werden? Wohl kaum (obwohl mich momentan nicht mehr viel wundert); es sollen ja überhaupt nur die Rechner von Verbrechern und Terroristen ausspioniert werden. Dabei sollen dann also die Tagebücher grundsätzlich nicht ausgenommen werden. Gleichzeitig behauptet der Innenminister aber, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts respektieren zu wollen.

Wenn ich noch einmal in dessen Urteil aus dem Jahre 2004 sehe, so lese ich:

In diesen Bereich darf die akustische Überwachung von Wohnraum […] nicht eingreifen. Eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zwischen der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und dem Strafverfolgungsinteresse findet insoweit nicht statt.

Was genau hat der Innenminister an dem Satz eine Abwägung findet nicht statt nicht verstanden? Dieser Leitsatz des Urteils ist jedenfalls nicht zu vereinen mit der klar angedeuteten Absicht, Tagebücher eben doch ausforschen zu wollen. Da die Formulierung des Gerichts sehr klar und verständlich ist, drängt sich der böse Verdacht auf, daß der Minister sich durch das Urteil zu sehr eingeengt fühlt und es deswegen bei dem zu formulierenden Gesetz einfach mißachten will. Dann wäre die Behauptung, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts respektieren zu wollen, eine reine Nebelkerze — er kann ja schlecht sagen die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ist mir schnuppe. Mir wird jedenfalls vor lauter Kopfschütteln der Bildschirm schon ganz unscharf.

Bei der Gelegenheit möchte ich auch noch daran erinnern, daß das besagte Urteil zum Großen Lauschangriff nicht einstimmig ergangen ist. Vielmehr haben die Richterinnen Jaeger und Hohmann-Dennhardt die von der Mehrheit abweichende Meinung vertreten, daß der Große Lauschangriff grundsätzlich verfassungswidrig sei. Eine strenge Auslegung des Schutzes der Menschenwürde sei nötig, um heute nicht mehr den Anfängen, sondern einem bitteren Ende zu wehren.

Ich hätte mir sehr gewünscht, daß diese Meinung mehrheitsfähig gewesen wäre.

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Manche Pförtner haben neben der Bewachung der Eingangstür auch noch andere Aufgaben, wie die Netbitch berichtet.
Spaßig wird's dann bei den Kommentaren von Rayactson. Sie sind zwar ein bißchen zu überdreht, um wirklich ernst gemeint sein zu können; aber für die Aufheiterung eines öden Freitagabends allemal geeignet.

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