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Ich habe mich dann doch mal daran begeben, die europäische Verfassung zu lesen; obwohl nach den Referenden in Frankreich und den Niederlanden nicht ganz klar ist, was jetzt damit passiert.
Ich finde ja, daß 436 Artikel ein bißchen viel sind; wer soll die denn alle lesen? Aber gut, vielleicht muß das heutzutage so sein.

Heftig wird es dann im Inhalt: Art. I-23 (1) sagt zum Beispiel:
Der Rat wird gemeinsam mit dem Europäischen Parlament als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Zu seinen Aufgaben gehört die Festlegung der Politik und die Koordinierung nach Maßgabe der Verfassung.

Hallo? Ich dachte immer, das Parlament ist der Gesetzgeber. Es gab da mal so etwas wie Gewaltenteilung, aber die ist ja vielleicht auch unmodern.

In Art. I-34 geht es dann weiter:
(2) In bestimmten, in der Verfassung vorgesehenen Fällen werden Europäisches Gesetz und Rahmengesetz nach besonderen Gesetzgebungsverfahren vom Europäischen Parlament mit Beteiligung des Rates oder vom Rat mit Beteiligung des Europäischen Parlaments erlassen.

Ach. Eben waren sie noch "gemeinsam" tätig, jetzt wird das Parlament (oder der Rat) noch beteiligt. So lassen sich von den nationalen Regierungen (und genau die sitzen im Rat) wunderbar mit dem Umweg über Brüssel die eigenen Parlamente aushebeln.

Wohin das führt, sieht man im Moment an der Farce über Softwarepatente.

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