Archiv vom Oktober 22nd, 2007

Seit einem Monat liegt diese Meldung jetzt schon bei mir herum. Eigentlich wollte ich dazu etwas bloggen, aber ich weiß nicht so recht, was ich noch dazu sagen soll.
Was bitte soll man sagen, wenn sich Staatsanwaltschaften über die Belastung durch Benachrichtigungspflichten nach Abhörmaßnahmen beklagen? Wenn sie Angst vor querulatorischen Klagen der Abgehörten haben? Wenn der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Kernbereichsschutz als grundsätzlich verfehlt [pdf] bezeichnet wird?
Ich weiß es nicht.
Einen Link habe ich jedenfalls noch, und zwar die offizielle Seite des Bundestages zu der Sitzung, auf die sich der Heise-Artikel bezieht.

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